DSGVO Rekord Bußgeld: Deutsche Wohnen zahlt 14,5 Mio. Euro
Die DSGVO-Schonfrist ist abgelaufen. Nach der hohen Strafe für Google in Höhe von 50 Millionen Euro folgt nun das erste heftige Bußgeld in Deutschland: 14,5 Millionen Euro Strafe für die Deutsche Wohnen SE.
Lange haben sich die Urteile in dieser Größenordnung noch zurückgehalten. Letzte Woche wurde es nun massiv. Der mit Abstand höchste Betrag wurde verhängt. Am 30.10.2019 wurde das Urteil gegen die Deutsche Wohnen SE ausgesprochen. Die Bußgeld-Höhe von ca. 14,5 Mio. Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft das Unternehmen hart.
Begründung: Verstoßes gegen Art. 25 Abs. 1 DSGVO sowie gegen Art. 5 DSGVO
Im Juni 2017 sowie im März 2019 wurde festgestellt, dass das Unternehmen ein Archivsystem nutze, das keine Möglichkeit der Datenentfernung bietet. Das ist nicht DSGVO konform.
Die Deutsche Wohnen SE wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Es bleibt abzuwarten, was rauskommt. Ich gehen davon aus, dass dieses Urteil nicht zurückgenommen wird und es nun zum Startschuss der DSGVO-Abmahnungen kommt. Die Schonfrist ist jetzt abgelaufen.